Für den Betreiber einer Heizungsanlage, also nahezu jeden Eigentümer von Häusern oder Wohnungen, erwächst aus der Heizungsanlagenverordnung die gesetzliche Pflicht, an Zentralheizungen und Brauchwasseranlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 11 kW die Bedienung, Wartung und Instandhaltung durchführen zu lassen » (Betreiberpflicht).